Rechnungsdaten enthalten Personendaten
Was soll daraus gelernt werden: nur BARGELD hinterlässt keine digitalen Spuren!
Werfen Sie Ihre Rechnung nicht einfach in den Müll oder lassen sie einfach am Tisch im Gastlokal liegen. Rechnungen gehören nicht in öffentlichen Müllbehälter und auch nicht zu Hause in den Müll oder zum Altpapier. Rechnungen - wie hier am Beispiel einer Medikamentenrechnung - enthalten viele personenbezogene Daten. Heben Sie Rechnungen auf, falls Sie diese für Ihre Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung benötigen. Wenn Sie Rechnungen nicht mehr benötigen vernichten Sie die Rechnungen mit einem Schredder datenschutzkonform. Rechnungen haben nichts im Papiermüll verloren. Dies gilt sowohhl für den privaten und vor allem für den gewerblichen Bereich.
Personenbezogene Daten auf einer Medikamentenrechnung:
- Name + Wohnadresse aus der Kundendatenbank
- Ihre persönliche Kundenummer
- IDNr. aus dem Rechnungssystem
- Rechnungsnummer aus dem Kassensystem
- VUNr. Vertragsunternehmensnummer, die vom Kreditkartenacquirer (Zahlungsanbieter)
- Trace Nr. Verfolgungsnummer
- Genehmigungsnummer
- Zahlungsart (Bargeld, elektronisch, kontaktlos....) Bargeld hinterlässt keine digitalen Spuren!
- Informationen zu Ihrer Bankomat-, Kredit- oder Visa-Karte
- QR Code
- Barcode
- Namen jener Person die sie bedient hat
Kundendaten
Firmendaten
Nicht wegwerfen!
Wichtig für Gesundheitsdienstleister
Info an Bedienstete Zustimmungserklärung
Auf vielen ausgestellten Rechnungen finden Sie den Hinweis:
"sie wurden von "Vorname" / "Zuname" bedient. Im Gesundheitsbereich werden personenbezogene Daten der Angestellten im ELGA gespeichert und sind für Zugriffsberechtigte einsehbar. Ihre Angestellten müssen darüber informiert und nachweislich in Kenntnis gesetzt werden. Beachten Sie Ihre Löschverpflichtungen wenn Sie ein Mitarbeiter verlässt oder in den Ruhestand tritt.
#personendatenschutz wichtig für Arbeitgeber und Angestellt
Dienstleister und Angestellte von Dienstleistern z.B. bei Ärzten, Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern scheinen im ELGA auf.
Für zugriffsberechtigte Behörden und für die Patienten selbst sind diese Daten immer abrufbar und einsehbar.
Wann greift die DSGVO
Sind auf den Rechnungen Personenbezogene Daten enthalten (z.B. Ansprechperson), dann unterliegt es schon der DSGVO. Rechtlich ist es so, dass die Gesetzesgrundlage das ABGB (Vertrag zur Leistungserstellung) ist.
Kunden müssen Sie darauf hinweisen, dass Daten zur Rechnungsstellung und zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrags erhoben werden.
Firmen unterliegen rechtlichen Verpflichtung. Daher werden personenbezogene Daten auch in Rechnungen verarbeiten. Zum Beispiel sind Unternehmer gesetzlich verpflichtet Rechnungen für Ihre Buchhaltung und als Nachweis für die Finanzbehörden aufzuheben. Diese enthalten in der Regel personenbezogene Daten.
Formerfordernisse für eine Rechnung:
https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/rechnung/formerfordernisse.html